Teilnahmeberechtigt sind Kinesiolog*innen, die nach nationalen und internationalen Standards ausgebildet sind – in Anlehnung an die ÖBK-Richtlinien. Über die Aufnahme entscheidet das Entwicklungskomitee von Kinesiologie leben Steiermark.
Für die Teilnahme an Kinesiologie leben wird mit Stand Jänner 2021 eine jährliche Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt, zahlbar an Layout- & Webdesign Renate Jantschitsch. Eine Indexanpassung bleibt vorbehalten.
Die Bearbeitungsgebühr ist im Vorhinein auf das angegebene Konto zu bezahlen.
Das berechtigt mich, im Jahr 12 Artikel (ca. 500 – 800 Wörter) zu schicken mit der Bitte um Veröffentlichung.
Die Bearbeitungsgebühr beinhaltet weiters ein Posting auf dem Facebook-Auftritt von Kinesiologie Steiermark.
Die Bearbeitungsgebühr ist unabhängig von der tatsächlich geschickten und veröffentlichten Zahl der Artikel. Werden weniger Artikel geschickt, veröffentlicht oder werden die Artikel abgelehnt (siehe „Welche Artikel werden abgelehnt“), besteht KEIN Anspruch auf Rückerstattung der bereits bezahlten Bearbeitungsgebühr.
Die Bearbeitungsgebühr berechtigt mich nicht, die Veröffentlichung von kinesiologiefremden Artikeln oder von Werbetexten einzufordern. Artikel werden vom Entwicklungskomitee freigegeben und können daher bei kinesiologiefremdem oder werbelastigem Inhalt abgelehnt werden.
Es ist auch möglich, die jährliche Bearbeitungsgebühr zu bezahlen und keine Artikel zu schicken.